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Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Gerüstteilen und Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand") durch die Bock Baubedarf GbR.

1. Vermieter / Vertragspartner

Bock Baubedarf GbR
Sonnenstraße 8
56823 Büchel
Deutschland

E-Mail: info@bock-baubedarf.de
Telefon: 01522 / 8971873

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: siehe Impressum.

2. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Mietgegenstände, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Sortiments auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter eine Anfrage des Mieters bestätigt (z. B. per E-Mail) oder der Mietgegenstand übergeben wird und sich beide Parteien über Mietdauer, Preis und ggf. Kaution geeinigt haben.

4. Mietdauer und Rückgabe

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

(2) Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, sauber (soweit zumutbar) und im Zustand wie bei Übergabe zurückzugeben, abzüglich normaler Abnutzung.

5. Übergabe, Prüfpflicht, Protokoll

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, ein Übergabe-/Rückgabeprotokoll zu führen.

6. Preise, Kaution, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Mietpreise.

(2) Der Vermieter kann eine Kaution verlangen; Höhe und Fälligkeit werden individuell vereinbart.

(3) Der Vermieter kann offene Forderungen aus dem Mietverhältnis (z. B. Miete, Ersatz fehlender Teile, Schäden) mit der Kaution verrechnen, soweit rechtlich zulässig.

7. Pflichten des Mieters / Nutzung

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und angemessen gegen Diebstahl zu sichern.

(2) Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden; Aufbau/Verwendung hat fachgerecht und unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften zu erfolgen.

8. Haftung des Mieters (Verlust, Diebstahl, Schäden)

(1) Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl sowie für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Mietgegenstand, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

(2) Beschädigungen oder fehlende Teile werden mit der Kaution verrechnet.

(3) Bei stärkeren Beschädigungen oder Totalausfall behält sich der Vermieter vor, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

9. Mängel während der Mietzeit

(1) Der Mieter hat während der Mietzeit auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen.

(2) Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters, außer zur Abwehr akuter Gefahren.

10. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Kündigung / vorzeitige Rückgabe

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.